Seit dem 1. Mai 2002 müssen in der Bundesrepublik
Deutschland alle in Gebrauch befindlichen Sprühgeräte im zweijährigen
Turnus
(4 Kalenderhalbjahre) Gerätekontrollen bei anerkannten Kontrollwerkstätten
durchlaufen. Vorrangiges Ziel der Kontrolle ist es, Mängel, Verschleiß
und Undichtigkeiten an den Pflanzenschutzgeräten zu erkennen, um
so vermeidbare Umweltbelastungen zu unterbinden.
Um jedoch bei der Vielzahl der Sprühgeräte und der relativ geringen
Anzahl an anerkannten Kontrollstellen die Pflichtkontrolle reibungslos
bewältigen zu können, wurde eine Übergangsfrist eingeräumt. So müssen
Weinbausprühgeräte bis spätestens 30. April 2004 erfolgreich kontrolliert
und mit einer gültigen Kontrollplakette versehen sein. Sprühgeräte
ohne gültige Plakette dürfen danach nicht mehr zu Pflanzenschutzmaßnahmen
eingesetzt werden. Die zuständigen Kontrollbehörden können nicht
geprüfte Geräte stilllegen und zudem ein Bußgeld bis zu einer Höhe
von 50.000 € verhängen.
Durchführung der Kontrolle
Die
Kontrolle der Sprühgeräte und die Vergabe der Kontrollplaketten
darf nur durch autorisierte Landmaschinen-werkstätten (mit amtlicher
Anerkennung) und nach den genau definierten Richtlinien der Biologischen
Bundesanstalt erfolgen. Dabei werden der allgemeine Sicherheitszustand
(z. B. Schutzvorrichtungen am Antrieb oder Gebläse) und folgende
Bauteile des Gerätes überprüft:
- Pumpe
- Behälter
- Rührwerk
- Armatur mit Druckregler und Manometer
- Leitungen
- Filter
- Düsen
- Gebläse.
Alle
am Gerät befindlichen Bauteile und vorhandenen Zusatzausrüstungen
müssen dabei voll funktionsfähig sein.
Weiterhin wird die Düsenverteilung gemessen und das Spritzbild (gleichmäßiger
Spritzkegel bzw.-fächer) kontrolliert. Sind alle Anforderungen erfüllt,
darf das Sprühgerät mit einer Kontrollplakette versehen werden.
Neugeräte, die nach dem 30. April 2002 gekauft werden, müssen innerhalb
von 6 Monaten nach Ingebrauchnahme erstmalig zur Kontrolle. Bei
dieser erstmaligen Kontrolle werden vorrangig nur die Pumpe, die
Leitungen und die Düsen kontrolliert. Es wird davon ausgegangen,
dass keine Konstruktionsfehler vorliegen, und deshalb wird bei der
Kontrolle vor allem auf Montagefehler geachtet.
Häufig werden die Geräte schon beim Hersteller oder Vertreiber
kontrolliert und mit Kontrollplakette ausgeliefert. Wird ein Gerät
ohne Kontrolle und Kontrollplakette verkauft, sollte sich der Käufer
im Kaufvertrag eine Überprüfung des Gerätes noch vor Ablauf der
6-monatigen Kontrollfrist zusichern lassen.
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