Praxis - Applikationstechnik Weinbau - Pflanzenschutzgerätekontrolle
Pflanzenschutzgerätekontrolle

Seit dem 1. Mai 2002 müssen in der Bundesrepublik Deutschland alle in Gebrauch befindlichen Sprühgeräte im zweijährigen Turnus
(4 Kalenderhalbjahre) Gerätekontrollen bei anerkannten Kontrollwerkstätten durchlaufen. Vorrangiges Ziel der Kontrolle ist es, Mängel, Verschleiß und Undichtigkeiten an den Pflanzenschutzgeräten zu erkennen, um so vermeidbare Umweltbelastungen zu unterbinden.

Um jedoch bei der Vielzahl der Sprühgeräte und der relativ geringen Anzahl an anerkannten Kontrollstellen die Pflichtkontrolle reibungslos bewältigen zu können, wurde eine Übergangsfrist eingeräumt. So müssen Weinbausprühgeräte bis spätestens 30. April 2004 erfolgreich kontrolliert und mit einer gültigen Kontrollplakette versehen sein. Sprühgeräte ohne gültige Plakette dürfen danach nicht mehr zu Pflanzenschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Die zuständigen Kontrollbehörden können nicht geprüfte Geräte stilllegen und zudem ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € verhängen.

Durchführung der Kontrolle

Kontrolle der SprühgeräteDie Kontrolle der Sprühgeräte und die Vergabe der Kontrollplaketten darf nur durch autorisierte Landmaschinen-werkstätten (mit amtlicher Anerkennung) und nach den genau definierten Richtlinien der Biologischen Bundesanstalt erfolgen. Dabei werden der allgemeine Sicherheitszustand (z. B. Schutzvorrichtungen am Antrieb oder Gebläse) und folgende Bauteile des Gerätes überprüft:

  • Pumpe
  • Behälter
  • Rührwerk
  • Armatur mit Druckregler und Manometer
  • Leitungen
  • Filter
  • Düsen
  • Gebläse.

Alle am Gerät befindlichen Bauteile und vorhandenen Zusatzausrüstungen müssen dabei voll funktionsfähig sein.

Weiterhin wird die Düsenverteilung gemessen und das Spritzbild (gleichmäßiger Spritzkegel bzw.-fächer) kontrolliert. Sind alle Anforderungen erfüllt, darf das Sprühgerät mit einer Kontrollplakette versehen werden.

Neugeräte, die nach dem 30. April 2002 gekauft werden, müssen innerhalb von 6 Monaten nach Ingebrauchnahme erstmalig zur Kontrolle. Bei dieser erstmaligen Kontrolle werden vorrangig nur die Pumpe, die Leitungen und die Düsen kontrolliert. Es wird davon ausgegangen, dass keine Konstruktionsfehler vorliegen, und deshalb wird bei der Kontrolle vor allem auf Montagefehler geachtet.

Häufig werden die Geräte schon beim Hersteller oder Vertreiber kontrolliert und mit Kontrollplakette ausgeliefert. Wird ein Gerät ohne Kontrolle und Kontrollplakette verkauft, sollte sich der Käufer im Kaufvertrag eine Überprüfung des Gerätes noch vor Ablauf der 6-monatigen Kontrollfrist zusichern lassen.

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