Für den Erwerbsweinbau ist es aber wichtig, dass
die Reben in ihrer Entwicklung nicht durch einen zu starken Unkrautbesatz
geschädigt werden. Deswegen hat die Anwendung von Herbiziden zur
Unkrautregulierung aus ökonomischen und arbeitswirtschaftlichen
Gründen, neben den bekannten mechanischen Verfahren im Weinbau,
inzwischen einen hohen Stellenwert erlangt.
Zur Schonung der Umwelt ist es „gute fachliche Praxis“, in Direktzuglagen
die chemische Unkrautregulierung auf den Unterstockbereich zu beschränken.
Unterstellt man einen Zeilenabstand von 2 m und einen Behandlungsstreifen
mit ca. 40 cm Breite, werden nur 20 Prozent der Gesamtfläche erfasst.
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