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Pflanzenschutzmittel
großtropfig ausbringen – Widerspruch oder der
Weg der Zukunft
Die
Situation im Obstbau ist gekennzeichnet durch rasante Veränderungen,
sowohl hinsichtlich neuer Kenntnisse über Schadorganismen,
der Möglichkeiten zu deren Kontrolle als auch der Technik
zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln.
In Deutschland erleben wir außerdem Verschärfungen
auf dem Gebiet der bußgeldbewehrten Anwendungsbestimmungen
mit Abstandsauflagen zu Gewässern und Saumstrukturen.
Auf der gerätetechnischen Seite gilt in Deutschland ab
dem 1. Mai 2003 die Pflichtkontrolle für Sprühgeräte
im Obstbau. Gerade die Abstandsauflagen haben dazu geführt,
dass bei der Zulassung zahlreicher Präparate wesentliche
Anwendungsbeschränkungen festgesetzt wurden.
Diese Einschränkungen gehen insbesondere in Richtung
Abdriftreduzierung und bauen weitestgehend auf gerätetechnischen
Möglichkeiten auf. Im Klartext heißt dies, in der
Praxis müssen gerätetechnische Änderungen genutzt
werden, um Abdrift und damit Einträge in Gewässer
und Feldsäume zu reduzieren.
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