Praxis - Applikationstechnik Ackerbau - Additive
 
 
Additive

Die Bedeutung von Additiven

Gemäß § 31 c Pflanzenschutzgesetz sind Additive, im Gesetz Zusatzstoffe genannt, Stoffe, die dazu bestimmt sind, Pflanzenschutzmitteln zugesetzt zu werden, um ihre Eigenschaften oder Wirkungen zu verändern.

Additive dürfen in der Formulierung, in der die Abgabe an den Anwender vorgesehen ist, nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen nach § 31 Absatz 1 Nr. 1 Pflanzenschutzgesetz erfüllen und in eine Liste der Biologischen Bundesanstalt über Zusatzstoffe aufgenommen worden sind.

Der Zusatz von Additiven kommt speziell bei blattaktiven Pflanzenschutzmitteln zum Tragen.

Vorgänge bei der Aufnahme von Additiven, Emulgatoren und Pflanzenschutzwirkstoffen (nach Holloway, 1993)

Vorgänge bei der Aufnahme von Additiven, Emulgatoren und Pflanzenschutzwirkstoffen (nach Holloway, 1993)