Praxis - Applikationstechnik Ackerbau - Abstandsauflagen
 
 
Abstandsauflagen

AbstandsregelungenZu den aktuellen Themen der Saison zählen ohne Zweifel die Abstandsauflagen von Pflanzenschutzmitteln zu Oberflächengewässern und Saumstrukturen wie Feldrainen, Hecken und Waldrändern. Die Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern werden dabei als aquatische Auflagen, die Abstandsauflagen zu Saumstrukturen als terrestrische Auflagen bezeichnet. Beide dienen dem Schutz von Nicht-Ziel-Organismen vor Abtrift. Während aquatische Abstandsauflagen das Ziel haben, Gewässerorganismen zu schützen, dienen terrestrische Abstandsauflagen dem Schutz von Nützlingen und der Ackerrandflora.

Ziel all dieser Auflagen ist es, den Naturschutz zu fördern und auch in intensiven Agrargebieten seltenen Tieren und Pflanzen Schutzareale anzubieten. Die Abstandsauflagen sind als Anwendungsbestimmungen gefasst und daher bußgeldbewehrt.

Ein Teil der Syngenta-Produkte ist mit den Anwendungsbestimmungen NT 101 - NT 103  gekennzeichnet. Diese Anwendungsbestimmungen sollen auf naturbelassenen Flächen, die an das behandelte Feld angrenzen, Flora und Fauna vor Schäden durch Abtrift schützen. Daher schreiben sie vor, dass das Produkt in der Nähe solcher Flächen (d.h. auf einer Breite von 20 m) nur mit verlustmindernder Technik ausgebracht werden darf.

AbstandsregelungenDie Zulassungsbehörde hat begründete Ausnahmen von dieser Regelung festgesetzt. Liegt das behandelte Feld in einer Gegend, in der viele solcher naturbelassenen Areale an bewirtschaftete Flächen angrenzen, sind bleibende Schäden durch Abtrift weniger wahrscheinlich. Die Zulassungsbehörde bezeichnet diese Gegenden als "Gebiet mit einem ausreichenden Anteilan regionalisierten Kleinstrukturen".

Sie können selbst herausfinden, ob Ihre Felder in einem solchen Gebiet liegen. Ein Klick auf den folgenden Link führt Sie auf das "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukuranteile" des JKI. Dort ist für alle deutschen Gemeinden aufgeführt, ob sie einen ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen aufweisen (ein "Ja" in der Spalte "Erfüllt") oder nicht.

Gehört die Gemeinde, in deren Gemarkung Ihre Felder liegen, zu einer Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen, so bedeutet dies für Sie:
Es besteht keine Verpflichtung, Produkte mit den genannten Anwendungsbestimmungen mit verlustmindernder Technik anzuwenden oder einen Abstand zu angrenzenden Flächen einzuhalten.

Die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz bleiben davon unberührt weiterhin gültig.


Weitere Informationen
Anwendungsbestimmungen im Einzelnen
Aktuelle Abstandsauflagen 2011
Hier finden Sie eine Übersicht der von der Zulassungsbehörde anerkannten, abtriftmindernden Düsen.