Genehmigung nach §18a
PflSchG:
Gegen Botrytis mit 1 kg/ha, max. 3x/Saison
Wartezeit: keine (F)
Genehmigung nach §18a
PflSchG:
Gegen Bodenpilze, Tauchbehandlung des Pflanzgutes vor dem Pflanzen mit
einer 0,2%igen Brühe, max. 1x/Saison
Wartezeit: keine (F)
Vorteile:
hochwirksam gegen Botrytis
breites Wirkungsspektrum gegen weitere Pilzkrankheiten (Stemphylium)
maximale Krankheitsbekämpfung durch zwei Wirkstoffkomponenten
sichere Wirksamkeit durch mehrfachen Eingriff in die Pilzentwicklung
lang anhaltender Schutz vor Pilzinfektionen und -verbreitung